Poley - Zeichnungen
Ein Flucht- und Rettungsplan besteht aus zwei miteinander verknüpften Plänen: dem Fluchtplan, welcher Personen - Beschäftigte, Besucher und Gäste, die sich in einem Objekt befinden, im Ernstfall den schnellstmöglichen Weg in Sicherheit (außerhalb des Gefahrenbereichs/Objektes) ermöglichen soll und dem Rettungsplan, welcher Rettenden oder Einsatzkräften, Standorte für Brandbekämpfungsmittel und/oder Erste-Hilfe-Einrichtungen aufzeigt.
Neben den baurechtlichen Vorschriften gelten für Arbeitsstätten zudem bundesweit gültige Anforderungen an Fluchtwege aus dem Arbeitsstättenrecht. Dies sind insbesondere § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“.
Gern unterbreite ich Ihnen ein Angebot über die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen für Ihr Gebäude/Objekt.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir besprechen die Details.